Neuanschlüsse
Wir heissen Sie herzlich Willkommen in einer unserer Kabelfernsehanlagen!

Für die erfolgreiche Abwicklung eines Neuanschlusses in einer unserer Kabelfernsehanlagen ist eine gute Zusammenarbeit zwischen der Bauherrschaft, dem Architekten, dem Tiefbauer, dem Elektriker usw. und uns erforderlich. Um diese Zusammenarbeit optimal zu gestalten, haben wir Anschlussvorschriften sowie eine Installationsanzeige gestaltet. Wir bitten Sie, diese aufmerksam durchzulesen und die entsprechenden Schritte frühzeitig in die Wege zu leiten. Vielen Dank!

Bei allfälligen Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung!

Anschlussvorschriften

Installationsanzeige

Swisscable HVA-Richtlinien


Tiefbauarbeiten
Bitte informieren Sie uns über Tiefbauarbeiten in Ihrer Umgebung (Haus, Garten usw.) frühzeitig. Bei grösseren Strassensanierungen prüfen wir, ob eine Netzsanierung unsererseits notwendig ist oder eine Erweiterung dadurch ermöglicht wird. In jedem Fall aber geben wir Ihnen den Verlauf unserer bestehenden Leitungen bekannt. Damit können kostspielige Kabelschäden verhindert werden. Wir danken Ihnen bereits heute für Ihre rechtzeitige Information!

Für die ausgeführten Tiefbauarbeiten gilt, dass diese zwingend durch das zuständige Leitungskataster-Unternehmen einzumessen sind. Die Meldung muss mindestens einen halben Tag vor dem Einmasstermin erfolgen. Dabei müssen sämtliche Leitungen für das Einmass sichtbar sein.

Für die Bauabrechnung werden die aktualisierten Leitungskatasterpläne verwendet. Deshalb können Leitungen, welche nicht eingemessen wurden, nicht verrechnet werden.

Falls Leitungen ohne Einmass wieder zugedeckt wurden, sind diese zu Lasten der Bauunternehmung wieder freizulegen bzw. nachträgliche Ortungs- und Einmassarbeiten gehen zu Lasten der Bauunternehmung.

Merkblatt SUVA


Leitungskataster Basel-Landschaft


Für die nicht aufgeführten Gemeinden:

Kanton BL:
  • Kilchberg: Dettwiler AG, Gelterkinden
  • Läufelfingen: Dettwiler AG, Gelterkinden
  • Zeglingen: Dettwiler AG, Gelterkinden
Kanton SO:
  • Hauenstein-Ifenthal: Sutter AG, Arboldswil
  • Wisen: Sutter AG, Arboldswil
Kanton AG:
  • Hellikon: Dettwiler AG, Gelterkinden
  • Wegenstetten: Dettwiler AG, Gelterkinden
  • Zeiningen: Dettwiler AG, Gelterkinden
  • Zuzgen: Dettwiler AG, Gelterkinden
Kanton JU:
  • Soyières: Jean-Paul Miserez, Delémont

R. Geissmann AG
Hauptstrasse 67
4436 Oberdorf BL

Tel. 061 965 91 91

info@rgeissmann.ch






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