- Kontrollieren Sie zuerst, ob Ihr Fernsehgerät oder Radio ordnungsgemäss angeschlossen ist.
- Bitte nacheinander SF 1, ARD und RTL einstellen. Falls alle drei Programme gestört sind, stellen Sie fest, ob bei Ihrem Nachbarn die selben Störungen auftreten.
- Wenn ja, informieren Sie uns umgehend!
- Tritt der Fehler nur bei Ihnen auf, wenden Sie sich an Ihr Radio-TV-Fachgeschäft
Bitte kontaktieren Sie unseren Provider:
Improware AG
Tel. 061 826 93 00
www.improware.ch
Ja. Der Kabelnetzanschluss und die Empfangsgebühren haben nichts miteinander zu tun. Das Angebot der R. Geissmann AG beruht auf einem privatrechtlichen Vertrag, den der Hausbesitzer mit uns abschliesst. Dafür erhalten Sie die Programme in einer bestimmten Qualität via Kabelnetz ins Haus geliefert. Die Empfangsgebühr ist dem Bund geschuldet, wenn betriebsbereite Radio- und/ oder Fernsehgeräte vorhanden sind.
Personen, die zusätzlich zu ihrer AHV- oder IV-Rente Ergänzungsleistungen des Bundes erhalten, werden auf schriftliches Gesuch hin von der Gebührenpflicht befreit. Sie müssen danach keine Empfangsgebühren mehr bezahlen. Diese gesetzliche Regelung gilt lediglich für die Billag-Gebühren, jedoch nicht für die Empfangsgebühren der R. Geissmann AG. Wir sehen in unseren Verträgen keine Gebührenbefreiung vor.
HDTV steht für "High Definition Television", also hochauflösendes Fernsehen, das Konturen und Tiefenschärfen besser als der übliche PAL-Standart zeigt.